AGB
Allgemeine Verkaufs, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Dippacher-Audio-Systeme e.K.
§1 Allgemeines
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Dippacher-Audio-Systeme e.K. und dem Kunden gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
1.2 Die Darstellung der Podukte auf unserer Homepage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Katalog des Warensortiments dar.
1.3 Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, sowie die Durchführung von Reparaturen und Wartungen.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Unser Angebot ist feibleibend und unverbindlich. Die dem Angebot beigefügten Ablichtungen, Zeichnungen, Angaben über Maße und Gewichte sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns Abweichungen von Prospektangaben, von sonstigen Abbildungen oder Beschreibungen etc. ausdrücklich vor.
2.2 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen unserer schriftlichen oder formularmäßigen Bestätigung.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich, soweit keine andere Preisstellung angegeben ist, ab Lager, ausschließlich Umsatzsteuer und Verpackung.
3.2 Die Zahlung erfolgt gemäß Regelung in der Auftragsbestätigung / Rechnung.
3.3 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens 30 Tage nach ihrem Ausstellungsdatum ohne jeden Abzug bei der von uns angegebenen Zahlstelle zu bezahlen.
3.4 Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu verlangen (fünf Prozentpunkte über den Basiszinssatz).
3.5 Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht angenommen. Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung, des Einzugs und eines eventuellen Protestes trägt der Besteller.
3.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht statthaft, soweit sie nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
§4 Kundendienst
4.1 Unsere Kundendienste stehen unsererKundschaftinnerhalb der Gewährleistungszeit als auch für eine später notwendige Überprüfung / Reparatur oder Wartung zur Verfügung. Bei Anforderung des Service bitten wir um folgende Angaben:
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Art der Anlage (z.B. Audiometer, Tympanometer oder sonstige Audiologische Geräte) und Hersteller
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Seriennummer und Type (Angaben auf Typenschild)
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genau Anschrift des Rechnungsempfängers und des Einsatzortes
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gewünschter Besuchszeitpunkt und Ansprechpartner vor Ort
Für Einsätze im Rahmen der Gewährleistung an die von uns gelieferten Produkten, benötigen wir zusätzlich den Kaufnachweis und die Seriennummer des reklamierten Produkts.
Unsere Service Techniker sind verpflichtet sich die Durchführung der Arbeit durch den Kunden bescheinigen zu lassen.
4.2 Auf Verlangen des Auftraggebers wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Erweitert sich der Reparaturumfang bei der Reparatur wesentlich, wird ein weiterer Kostenvoranschlag vorgelegt. Wird in angemessener Frist ein Reparaturauftrag nicht erteilt, ist der Kostenvoranschlag kostenpflichtig. In diesem Fall braucht die Ware nicht mehr in den Urzustand zurückversetzt werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.
§5 Lieferzeit, Verzug
5.1 Lieferzeiten und Liefertermine gelten nur ungefähr und beginnen mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Lieferfristen und Liefertermine verlängern sich angemessen bei einer Behinderung auch durch Zulieferer durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen z.B. Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solch Ereignisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind.
Eine Verzögerung durch solche Behinderungen haben wir auch dann nicht zu vertreten, wenn wir uns bei Eintritt dieser Behinderung bereits in Verzug befanden.
Wird durch eine der obigen Behinderungen die Auftragsdurchführung unangemessen erschwert, dann sind wir bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung unserer Ansprüche aus Teilleistungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
§6 Gewährleistung und Mangelhaftung
6.1 Mängel oder Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem von Dippacher-Audio-Systeme e.K. nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewärleistung ausgeschlossen.
6.2 Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese ausschließlich und schriftlich umgehend nach Empfang der Ware vorbehält.
6.3 Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren beträgt ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Waren ein Jahr und für gebrauchte Waren sechs Monate ab Gefahrübergang.
6.4 Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.5 Für andere als durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehende Schäden haftet die Dippacher-Audio-Systeme e.K. lediglich, soweit diese auf Vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Dippacher-Audio-Systeme e.K. auf voraussehbaren Schaden begrenzt.
§7 Gesamthaftung, Gefahrtragung
7.1 Die Gefahr geht auf dem Kunden über, sobald die Ware von der Dippacher-Audio-Systeme e.K. an einem Transportunternehmen übergeben worden ist.
7.2 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in §7.1 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
7.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenten Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Dippacher-Audio-Systeme e.K.. Bei Verträgen mit Verbrauchern (§13 BGB) behält sich die Dippacher-Audio-Systeme e.K. das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Dippacher-Audio-Systeme e.K. gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Dippacher-Audio-Systeme e.K. und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Dippacher-Audio-Systeme e.K. ab. Die Dippacher-Audio-Systeme e.K. nimmt diese Abtretung an.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Dippacher-Audio-Systeme e.K. bestehenden Geschäftsbeziehungen ist der Sitz der Firma.
Erfüllungsort für alle Geldleistungen ist der Sitz der Firma. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bamberg.
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
§10 Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.